Hinweisgebersystem - Whistleblowing
Hinweisgebersystem - Whistleblowing
Fairplay, Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen in der card complete Service Bank AG höchste Priorität. Dazu gehört es auch, offen für Hinweise über Regelverstöße, Betrugsfälle und wirtschaftskriminelle Handlungen zu sein.
Die card complete Service Bank AG hat daher ein internes Hinweisgebersystem (Whistleblowing) eingerichtet, welches genutzt werden kann, um auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen aufmerksam zu machen.
Hinweise von Beratern, Zulieferern, vertraglich verbundenen Vermittlern, sonstigen Dienstleistern oder Kunden nehmen wir sehr ernst. Diese bitten wir, entsprechende Meldungen – auch anonym – an die nachstehende Adresse zu senden.
Wichtig:
Whistleblowing dient primär dazu, Ihnen zu ermöglichen auf ungesetzliche und/oder inakzeptable Verhaltensweisen vertraulich hinzuweisen. Falls Sie allgemeine Fragen und Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ombudsstelle.
card complete
c/o : Head of Compliance
Lassallestraße 3
1020 Wien
Alternativ können Sie Ihre Meldung – auch anonym – an die nachstehende E-Mail-Adresse senden: whistleblowing@cardcomplete.com
Was ist Whistleblowing?
Die Praxis, inakzeptables Verhalten zu melden, nennt man „Whistleblowing“. Bei der card complete ist diese Praxis erwünscht und angesehen als ein Beitrag, den jede und jeder von uns leisten kann, um sich selbst, Kolleginnen und Kollegen, das Zahlungskartengeschäft und die Reputation des Unternehmens im Allgemeinen zu schützen.
Es können Verstöße gegen folgende Regelungen über das Hinweisgebersystem der card complete gemeldet werden:
- Bestechungs- und Korruptionsvorfälle
- Kartellrechtliche Verstöße
- Missbrauch vertraulicher Kunden- und Unternehmensdaten
- Bilanzfälschungen
- Geldwäsche
- Verstöße gegen Finanzsanktionen
- Falscher Umgang mit Spenden und Sponsoring
- Betrugsdelikte und Fälle von Untreue
- sonstige Vorkommnisse, die Risiken für die card complete beinhalten können.