Arten der Kostenverrechnung
Arten der Kostenverrechnung
Die EU-Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates schreibt ab Juli 2016 eine Verrechnung über die INTERCHANGE ++ vor, es sei denn, dass schriftlich eine „blended“-Verrechnung vereinbart ist.
„Blended“-Verrechnung
Individuelle Festlegung einer Kondition (Disagio-Satz und Transaktionsentgelt) pro Produkt auf Basis des Anteils an regulierten Karten*. Details zu den drei Gebührenkomponenten Interchange Fee, Schemes Fee und Acquiring Fee sind auf Einzeltransaktionsbasis im CAP elektronisch abrufbar.
„IC++“ Verrechnung
Verrechnung der tatsächlich pro Transaktion anfallenden Komponenten Interchange Fee, Schemes Fee und Acquiring Fee.